Holen Sie sich Ihre Stromsteuer zurück. Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der Stromsteuer nach § 9b StromStG beantragen – wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie.
Begünstigt ist nachweislich versteuerter Strom, der von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnommen wurde. Die Steuerentlastung beträgt aktuell 20,00 Euro/MWh. Eine Entlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250,00 Euro übersteigt. Nicht begünstigt ist insbesondere Strom, der für Elektromobilität entnommen wird.
Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Hauptzollamt. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Antrag nach § 9b StromStG verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal einzureichen; das frühere Papierverfahren steht hierfür nicht mehr zur Verfügung.
Durch die Stromsteuererstattung können Sie Ihre Energiekosten nachträglich senken.
Kurzer Fragenkatalog, Stromrechnungen bereitstellen – den Rest übernehmen wir.
Wir achten auf korrekte Zuordnung der Strommengen, formale Anforderungen und vollständige Dokumentation.
Auch bei Rückfragen des Hauptzollamts bleiben wir an Ihrer Seite.
Damit Sie sich auf Ihren Betrieb konzentrieren können, übernehmen wir den gesamten Prozess der Stromsteuererstattung – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Kommunikation mit dem Hauptzollamt.
Für Sie bleibt der Aufwand bewusst gering: Sie füllen lediglich einen kurzen Fragenkatalog aus, stellen uns Ihre Stromrechnungen zur Verfügung – den Rest erledigen wir. Wir prüfen die relevanten Strommengen, bereiten die Antragstellung vor, reichen den Antrag ein und übernehmen auch die Nachbearbeitung bei Rückfragen oder Nachforderungen des Hauptzollamts.
Einfach, strukturiert und mit möglichst wenig Aufwand für Ihren Betrieb.
Wir besprechen Ihr Anliegen und die relevanten Themen – einzeln oder kombiniert.
Sie erhalten eine klare Liste der nötigen Unterlagen – bei der Stromsteuer meist nur Fragenkatalog + Stromrechnungen.
Wir prüfen die Voraussetzungen und bereiten Berechnungen und Unterlagen vor.
Wir stellen den Antrag und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Behörden und Förderstellen.
Bei Rückfragen oder Nachforderungen begleiten wir Sie bis zum Abschluss.
Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Förderbedingungen, steuerliche Voraussetzungen und Antragsverfahren können sich ändern und sind stets im Einzelfall zu prüfen. Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Vorbereitung, Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
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